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  FÖRDERUNGEN
  Bei Bau von Eigenheimen, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen ebenso wie deren Sanierung, aber auch Zu- und Ausbauten werden von den Bundesländern gefördert. Auch Alternativenergieanlagen, Dorferneuerung, Energiesparmaßnahmen oder Bezieher niedriger Einkommen können unterstützt werden. Daneben gibt es noch die bekannte Wohnbeihilfe. Förderungen bekommen nur so genannte "begünstigte Personen". Voraussetzung für diese Einstufung ist die österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte, die dringenden Wohnbedarf haben. Besteht bereits ein Wohnsitz, ist dieser nach Bezug des geförderten Objekts aufzugeben, es sei denn, er dient als Pendlerunterkunft.

Unterschieden wird zwischen objekt- und subjektbezogener Förderung. Bei ersterer wird die Wohnung, das Haus,... selbst gefördert, bei zweiterer ist es der Käufer oder die Käuferin. Das Einkommen darf folgende Obergrenzen nicht überschreiten:
 
 
 
Personen Wohnung Eigenheime
1 25.440 EUR 29.000 EUR
2 39.975 EUR 43.000 EUR
3 43.605 EIR 47.000 EUR
4 47.965 EUR 51.000 EUR
jede weitere Person 5.090 EUR 5.090 EUR
 
  Wohnnutzflächen:
 
  Die Wohnnutzfläche darf bei allen Förderungsarten 150 Quadratmeter nicht überschreiten. Bei einer Haushaltsgröße von mehr als 5 Personen erhöht sich die Nutzfläche um je 10 Quadratmeter für jede weitere Person. Ist bei Sanierungen und Althausankäufen ein Bestand von mehr als 150 Quadratmeter gegeben, ist eine Förderung möglich. Es werden jedoch nur die anteilsmäßigen Kosten für 150 Quadratmeter zur Berechnung der Förderung herangezogen. Bei Wohnungen werden grundsätzlich nur 100 Quadratmeter, bei Reihenhäusern bis maximal 130 Quadratmeter gefördert. Ab der 5. im Haushalt lebenden Person können um 10 Quadratmeter mehr gefördert werden. Größere Wohnnutzflächen können gegeben sein, gefördert werden dann aber die förderbaren Höchstflächen.
 
  Ansuchen
 
  Wer um eine Förderung ansuchen will, richtet sich mit den dafür vorgesehen Formblättern an das Amt der Landesregierung; dies ist auch elektronisch möglich oder über das zuständige Gemeindeamt/Magistrat. Die Unterlagen finden Sie hier
(www.e-government.bgld.gv.at/formulare). Angesucht kann erst nach Abschluss der bautechnischen Abwicklung und nur mit allen notwendigen Unterlagen werden.

Eine genaue Förderungsübersicht mit allen Adressen und detaillierten Informationen finden Sie hier (www.help.gv.at)
 
 
     
 
       
 
 
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