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Bauarbeiten, Aushub (230)
Dachdeckerarbeiten (154)
EDV, Web, IT (162)
Elektroinstallationen (173)
Entsorgung (207)
Fliesenleger (216)
Fenster (204)
Fußböden (249)
Garten, Landschaft (206)
Glasarbeiten (69)
Heizung, Sanitär (147)
Haushalt, Betreuung (83)
Innenausbau (287)
KFZ, Motorrad, Boot (47)
Klima, Solar (113)
Kommunikation (78)
Maler, Lackierer (248)
Maurer, Beton, Estrich (217)
Metallarbeiten (122)
Planung, Beratung (160)
Putz, Stuck (174)
Raumausstatter (91)
Reinigung (138)
Sanierung, Abbruch (233)
Stein (106)
Tischler, Zimmerer (165)
Transport, Übersiedlung (179)
Trocken-, Innenausbau (241)
Überwachung (83)
Werbung, Print (112)
Sonstige Dienstleistung (295)
Sonstiges Handwerk (300)
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FÖRDERUNGEN |
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Bei Bau von Eigenheimen,
Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen
ebenso wie deren Sanierung, aber auch Zu-
und Ausbauten werden von den Bundesländern
gefördert. Auch Alternativenergieanlagen,
Dorferneuerung, Energiesparmaßnahmen
oder Bezieher niedriger Einkommen können
unterstützt werden. Daneben gibt es
noch die bekannte Wohnbeihilfe. Förderungen
bekommen nur so genannte "begünstigte
Personen". Voraussetzung für diese
Einstufung ist die österreichische
Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte,
die dringenden Wohnbedarf haben. Besteht
bereits ein Wohnsitz, ist dieser nach Bezug
des geförderten Objekts aufzugeben,
es sei denn, er dient als Pendlerunterkunft.
Unterschieden wird zwischen objekt- und
subjektbezogener Förderung. Bei ersterer
wird die Wohnung, das Haus,... selbst gefördert,
bei zweiterer ist es der Käufer oder
die Käuferin. Das Einkommen darf folgende
Obergrenzen nicht überschreiten: |
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| 1 |
25.440 EUR |
29.000 EUR |
| 2 |
39.975 EUR |
43.000 EUR |
| 3 |
43.605 EIR |
47.000 EUR |
| 4 |
47.965 EUR |
51.000 EUR |
| jede
weitere Person |
5.090 EUR |
5.090 EUR |
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Die Wohnnutzfläche
darf bei allen Förderungsarten 150
Quadratmeter nicht überschreiten. Bei
einer Haushaltsgröße von mehr
als 5 Personen erhöht sich die Nutzfläche
um je 10 Quadratmeter für jede weitere
Person. Ist bei Sanierungen und Althausankäufen
ein Bestand von mehr als 150 Quadratmeter
gegeben, ist eine Förderung möglich.
Es werden jedoch nur die anteilsmäßigen
Kosten für 150 Quadratmeter zur Berechnung
der Förderung herangezogen. Bei Wohnungen
werden grundsätzlich nur 100 Quadratmeter,
bei Reihenhäusern bis maximal 130 Quadratmeter
gefördert. Ab der 5. im Haushalt lebenden
Person können um 10 Quadratmeter mehr
gefördert werden. Größere
Wohnnutzflächen können gegeben
sein, gefördert werden dann aber die
förderbaren Höchstflächen. |
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Wer um eine Förderung
ansuchen will, richtet sich mit den dafür
vorgesehen Formblättern an das Amt
der Landesregierung; dies ist auch elektronisch
möglich oder über das zuständige
Gemeindeamt/Magistrat. Die Unterlagen finden
Sie hier
(www.e-government.bgld.gv.at/formulare).
Angesucht kann erst nach Abschluss der bautechnischen
Abwicklung und nur mit allen notwendigen
Unterlagen werden.
Eine genaue Förderungsübersicht
mit allen Adressen und detaillierten Informationen
finden Sie hier (www.help.gv.at) |
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