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  Quelle: WKO-Newsletter / Die Presse vom 21.02.2012  
     
  Der Koalition droht Flop bei Frühpensionen  
  Mit Abschlägen bei der Korridorfrühpension ab 62 Jahren werden Männer diskriminiert, warnt ein Arbeitsrechtler. Deren Pension wird gekürzt, während Frauen im Alter von 62 Jahren einen Bonus bekommen.

Wien. Das Spar- und Reformpaket wird der Regierung noch einige Probleme bereiten. Das gilt insbesondere für das als Erfolg verkündete Kapitel Pensionsreform, konkret sind es die vereinbarten Verschärfungen bei den Frühpensionen, die wieder fallen könnten.

Die Abschläge bei der Korridorpension – das ist eine Form der Frühpension frühestens ab dem Alter von 62 Jahren – sind nach Expertenansicht gleichheits- und verfassungswidrig. Durch diese Regelung werden Männer diskriminiert: Deren Pension wird gekürzt, während Frauen im Alter von 62 Jahren einen Bonus bekommen – die entsprechenden Gesetzesentwürfe sind gerade in Begutachtung. Die Korridorpension ab 62 gibt es seit 2006. Sie kommt aber praktisch noch rund 15 Jahre nur für Männer infrage, weil für Frauen der Gang in die Pension mit dem regulären gesetzlichen Pensionsantrittsalter im ASVG mit 60 Jahren naturgemäß günstiger ist. Die Korridorfrühpension wurde in den vergangenen Jahren vergleichsweise wenig genützt: So verzeichnete die mit Abstand größte Pensionsanstalt, die PVA für Arbeiter und Angestellte, Ende 2011 exakt 11.408 Korridorpensionisten. Grund für die bisher geringe Zahl: Sie ist wesentlich unattraktiver als die bisher abschlagsfreie Hacklerpension (ab 60 für Männer, ab 55 für Frauen).

Männer müssen bereits jetzt bei der Korridorfrühpension Abschläge, nämlich 4,2 Prozent pro Jahr vor dem Regelpensionsalter von 65, in Kauf nehmen. Mit dem Regierungspaket werden die Abschläge nun auf 5,1 Prozent pro Jahr (maximal wären das für drei Jahre 15,3 Prozent) erhöht. Dennoch ist künftig mit einem wesentlich stärkeren Andrang zu rechnen, da es bei der Hacklerpension ab 2014 Verschärfungen gibt. Bei der Korridorpension rechnet die Regierung 2016 mit Einsparungen von knapp 150 Millionen Euro.


Beste Chancen bei Anfechtung

Der Grazer Sozial- und Arbeitsrechtler Franz Marhold betont auf Anfrage der „Presse“, ein betroffener Mann habe „ganz hervorragende Chancen“ bei einer Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof. Laut Argumentation des Experten sei laut Verfassung zwar noch ein unterschiedliches Pensionsalter für Frauen und Männer in Österreich zulässig, nicht mehr weiterreichende Konsequenzen. Genau dies sei aber bei Abschlägen nur für Männer der Fall.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) riskiert noch in einem weiteren Punkt Probleme: Bei Korridorpensionen einerseits und der Hacklerregelung andererseits werden etwa nachgekaufte Schul- und Studienzeiten unterschiedlich angerechnet. Schon mit dem „Loipersdorfer Sparpaket“ 2010 wurde vom Nationalrat beschlossen, dass Schul- und Studienzeiten ab 2014 nicht mehr für die Hacklerfrühpension gelten. Deshalb werden viele die notwendigen Beitragszeiten ab dann nicht mehr schaffen.


Anrechnung von Zeiten ist strittig

Bei der Korridorfrühpension ab 62 sind laut Gesetzesentwurf bis 2017 statt 37,5 künftig 40 Versicherungsjahre nötig. Nachgekaufte Schul- und Studienzeiten sollen allerdings weiter angerechnet werden. Ob diese unterschiedliche Lösung vor dem Verfassungsgerichtshof halten würde, ist mehr als fraglich.


Auf einen Blick

Korridorpension. Das ist eine Form der Frühpension ab dem Alter von 62, weshalb sie nur von Männern genützt wird. Bei Frauen liegt das gesetzliche Pensionsalter im ASVG mit 60 Jahren darunter. Im Gegensatz zur Hacklerfrühpension war die Korridorfrühpension schon bisher mit Abschlägen verbunden (4,2 Prozent der Pension pro Jahr vor dem 65. Lebensjahr, künftig laut Regierungsentwurf 5,1 Prozent).

11.408 Korridorpensionisten. Laut Pensionsversicherungsanstalt gab es Ende 2011 insgesamt 11.408 Korridorfrühpensionisten. Bei der Einführung 2006 gab es nur 1056 Neuzugänge; im Vorjahr waren es schon 4742. Die Zahl steigt, weil diese Frühpension im Vergleich zu anderen langsam attraktiver wird.
 
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