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  Quelle: WKO-Newsletter / WirtschaftsBlatt Nr. 3510/09 vom 16.12.2009  
     
  GmbH-Reform 2010: Vereinfachung ja, Aushöhlung nein  
  Gründung: Mindestkapital wird auf 10.000 € gesenkt – Kritiker befürchten steigende Insolvenzen

Wer in Österreich eine GmbH gründen will, der musste bis dato tief in die Tasche greifen: 35.000 € Mindeststammkapital waren notwendig. Kein Wunder, dass die Gründung einer Kapitalgesellschaft im Ausland für heimische Jungunternehmer zur attraktiven Alternative wurden.

So braucht es zum Beispiel für eine britische Private Limited Company kein bestimmtes Mindestkapital; in ein bis zwei Wochen ist die Gründung rechtsgültig und den Gang zum Notar kann man sich sparen. Auch für eine deutsche Unternehmensgesellschaft braucht es fast kein Eigenkapital.

Durch eine Reform des mehr als hundert Jahre alten GmbH-Rechts soll nun auch in Österreich die Rechtsform für Gründer attraktiver werden. Kernpunkt der GmbH-Reform ist die Herabsetzung des gesetzlichen Mindeststammkapitals von 35.000 auf 10.000 €. "Das wird sicher zu einer Zunahme von Gründungen führen", sagt Norbert Kailer, Professor für Unternehmensgründung an der Universität Linz.

Gläubiger stärken

Etwas mehr als zehn Prozent aller 15.200 Jungunternehmer des ersten Halbjahres 2009 gründeten eine GmbH. Geht es nach der Jungen Wirtschaft (JW), soll dieser Prozentsatz durch die Senkung des Stammkapitals gesteigert werden.

Kritik daran gibt es unter anderem von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. So heißt es auf Anfrage des WirtschaftsBlatts, dass Kleinunternehmen schon heute die Insolvenzstatistik anführen. Wird das Mindestkapital herabgesetzt, so bestehe die Gefahr einer Zunahme von Insolvenzen, heißt es. Zusätzlich wird das Unternehmensrisiko in Richtung Gläubiger verlagert. Im Vorschlag des Justizministeriums zur reformierten GmbH soll dafür dem Gläubigerschutz verstärkt Rechnung getragen werden.

Sinnvoller in den Augen der Wirtschaftstreuhänder wäre eine Abschaffung der Mindest-Körperschaftsteuer. Damit muss eine GmbH Steuern bezahlen, egal ob sie Gewinne erzielt oder nicht. Mittelfristig sollen zudem die Veröffentlichungspflicht in der "Wiener Zeitung" und die Notariatsaktpflicht für die Gründung einer GmbH fallen. Doch trotz aller Reformen: Beim Gründen sollte nicht auf Hirnschmalz vergessen werden, wie Professor Kailer meint. "Ohne gute Geschäftsidee geht gar nichts."
 
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