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Quelle: WKO-Newsletter / Wiener Zeitung vom 13.03.2031 |
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Keine offenen Rechnungen mehr für KMUs |
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Zahlreiche Konkurse wegen nicht bezahlter Rechnungen
EU-Richtlinie soll Behörden zu raschem Bezahlen verpflichten.
Brüssel. Klein- und Mittelbetriebe, oftmals Opfer schlechter staatlicher Zahlungsmoral, sollen ihr Geld rascher als bisher bekommen. Bis kommenden Sonntag (16. März) müssen die EU-Staaten die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr umgesetzt haben. Behörden müssen ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen begleichen.
Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist laut Richtlinie auf bis zu 60 Tage verlängert werden. Unternehmen müssen ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen berappen, sofern es keine ausdrückliche anderslautende Vereinbarung gibt.
EU-Industriekommissar Antonio Tajani verwies am Dienstag in Brüssel darauf, dass täglich in ganz Europa Dutzende KMU in Konkurs gehen müssten, weil ihre offenen Forderungen nicht beglichen würden. Dadurch würden Arbeitsplätze zerstört und der Wirtschaftsaufschwung gebremst. "Mit der schlechten Zahlungsdisziplin muss nun Schluss sein. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie zum Zahlungsverzug in ihr innerstaatliches Recht umsetzen und den KMU so die Unterstützung bieten, die sie in diesen schweren Zeiten dringend brauchen, um ihre Schlüsselrolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa wahrnehmen zu können."
Die KMU dürfen nach der Richtlinie automatisch Verzugszinsen berechnen und automatisch eine Beitreibungspauschale von mindestens 40 Euro verlangen. Für alle darüber hinausgehenden Beitreibungskosten können sie ebenfalls angemessenen Ersatz verlangen. Der gesetzliche Verzugszinssatz wird auf mindestens 8 Prozentpunkte über dem Bezugszinssatz der Europäischen Zentralbank angehoben. Behörden dürfen keinen niedrigeren Verzugszins festlegen.
Ferner werden die EU-Länder aufgefordert, einen Verhaltenskodex für unverzügliche Zahlung aufzustellen. Für Unternehmen sind die neuen Maßnahmen optional: Sie erhalten ein Klagerecht, sind aber nicht verpflichtet, es auszuüben. Unter bestimmten Umständen möchte ein Unternehmen das Zahlungsziel vielleicht lieber um einige Tage oder Wochen hinausschieben, um die Geschäftsbeziehungen zu einem bestimmten Kunden nicht zu belasten. Für Behörden dagegen sind die Maßnahmen verbindlich. Sie sollen ein Beispiel geben und ihre Verträge zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit und Effizienz einhalten, betont die Kommission.
Die Richtlinie wurde bisher von neun EU-Staaten umgesetzt. Es sind dies Zypern, Malta, Italien, Niederlande, Irland, Spanien, Slowakei, Bulgarien und Schweden. Die Brüsseler Behörde appellierte an die anderen Mitgliedsländer, die Umsetzung raschest vorzunehmen.
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