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Quelle: WKO-Newsletter / WirtschaftsBlatt Nr. 4422/2013 vom 22.08.2013 |
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Mit Handwerksbonus gegen Pfusch |
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Seite 3 Ressort: Unternehmen & Märkte Von: Micaela Taroni Hauptausgabe
STEUERPOLITIK
WIRTSCHAFTSFORUM ALPBACH
ALPBACH. Wirtschaftsvertreter fordern den "Handwerkerbonus", eine steuerliche Begünstigung für Handwerkerleistungen, seit Längerem. In Alpbach hat jetzt auch Finanzministerin Maria Fekter ihre Unterstützung dafür erklärt.
Der Linzer Ökonom Friedrich Schneider hatte zuletzt wieder die Einführung des Handwerkerbonus in Österreich empfohlen: Facharbeiterdienstleistungen sollten in Form eines steuerlichen Absetzbetrages begünstigt werden. Damit ließe sich der Pfusch eindämmen. Ein Handwerkerbonus habe sich in Deutschland und in Schweden bereits bewährt, fordert auch die Wirtschaftskammer diese Begünstigung. Sie sei zudem laut Wifo budgetneutral, sagt WKO-Präsident Christoph Leitl.
Finanzministerin Fekter wollte sich in Alpbach dagegen nicht festlegen, wann eine nächste Steuerentlastung erfolgen könnte. Voraussetzung sei, dass das Ziel "Nulldefizit im Jahr 2016" eingehalten werden könne. "Grundsätzlich sofort" umsetzbar ist für Fekter und Leitl aber eine Senkung der Lohnnebenkosten, etwa im Bereich der Arbeitslosenversicherung, der Insolvenzentgeltsicherung, der Unfallversicherung.
Vertrauen gesunken
Jedenfalls dürfe es keine neuen Steuern und keine Steuererhöhungen geben, damit das zuletzt "gesunkene Investorenvertrauen in den Standort Österreich" wieder zurückkomme. Fekter unterstützt das EU-Ziel der "Reindustrialisierung" in Europa und einer Industriequote von 20 Prozent am BIP. Das bringe laut Leitl 80.000 bis 100.000 Arbeitsplätze. Österreichs Industriequote ist zwischen 2007 und heute von 19,9 auf 18,2 Prozent abgesackt.
"Österreich ist in allen internationalen Rankings zurückgefallen", warnte Leitl, so im "World Competitiveness Scoreboard" des Schweizer Institute for Management Development. Österreich stürzte seit 2007 von Rang elf auf Platz 23 ab. Negativ bewertet wurden Regierungseffizienz, Steuerlast und Wirtschaftsgesetzgebung.
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