Diese Bedingungen regeln die kostenlose Teilnahme an der Projektbonus-Aktion von Goldenes Handwerk. Mit der ausdrücklichen Teilnahmebestätigung werden diese Bedingungen akzeptiert.
1. Veranstalter
Veranstalter ist die PRIMEZ GmbH, Zeile 3, 3430 Chorherrn, Österreich, Firmenbuchnummer FN 588002i, Firmenbuchgericht Landesgericht St. Pölten, E-Mail: info@goldeneshandwerk.at.
Goldenes Handwerk ist eine Vermittlungsplattform. Die PRIMEZ GmbH erbringt die vermittelten Handwerksleistungen nicht selbst und wird nicht Partei des Vertrags zwischen Auftraggeber und beauftragtem Betrieb.
2. Aktionszeitraum
Die Aktion beginnt am 7. September 2026 um 00:00 Uhrund endet mit der systemseitigen Bestätigung der 100. qualifizierten Auftragsvergabe, spätestens jedoch am31. März 2027 um 23:59 Uhr. Maßgeblich ist die Ortszeit in Österreich.
Wird die Zahl von 100 qualifizierten Auftragsvergaben vor dem Höchsttermin erreicht, endet die Teilnahme mit der 100. gültigen Bestätigung. Wird sie nicht erreicht, nehmen alle bis zum Höchsttermin qualifizierten Vergaben an der Ziehung teil.
Der auf der Aktionsseite angezeigte Zähler dient der laufenden Information. Maßgeblich ist ausschließlich der nach Prüfung in den Systemen von Goldenes Handwerk dokumentierte Stand.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die
- zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind,
- ihren Wohnsitz in Österreich haben,
- als private Auftraggeber handeln und
- ein reales Projekt mit Ausführungsort in Wien oder Niederösterreich vergeben.
Mitarbeiter der PRIMEZ GmbH sowie deren im selben Haushalt lebende Angehörige sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind der jeweils beauftragte Betrieb, dessen Inhaber und Mitarbeiter sowie Personen, die mit diesem wirtschaftlich oder familiär verbunden sind.
Pro Person und Haushalt ist nur eine Teilnahme möglich. Weitere Aufträge erhöhen die Gewinnchance nicht. Die Teilnahme ist kostenlos; Goldenes Handwerk verlangt dafür kein Entgelt. Die Vergütung des Handwerksbetriebs richtet sich ausschließlich nach der eigenständigen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Betrieb.
Das bloße Einstellen eines Auftrags begründet noch keine Teilnahme. Die Entscheidung, ob ein Betrieb beauftragt wird, trifft der Auftraggeber freiwillig und ohne Verpflichtung.
4. Qualifizierte Auftragsvergabe
Eine Teilnahme wird qualifiziert, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Auftrag wurde während des Aktionszeitraums über Goldenes Handwerk neu veröffentlicht.
- Der Ausführungsort liegt in Wien oder Niederösterreich.
- Der Auftrag wurde über die dafür vorgesehene Plattformfunktion an einen zum Zeitpunkt der Vergabe geprüften Betrieb vergeben.
- Auftraggeber und Betrieb haben die Vergabe bestätigt.
- Der Auftrag ist ernsthaft vereinbart, soll tatsächlich ausgeführt werden und ist zum Zeitpunkt der Ziehung nicht storniert.
- Der Auftraggeber hat den Teilnahmebedingungen ausdrücklich zugestimmt.
Für die Reihenfolge ist der in den Systemen von Goldenes Handwerk gespeicherte Zeitpunkt der erfolgreichen abschließenden Prüfung und Qualifizierung maßgeblich. Unvollständige oder noch ungeprüfte Vergaben werden noch nicht berücksichtigt.
Goldenes Handwerk darf zur Prüfung geeignete Nachweise zur tatsächlichen Vergabe anfordern. Dazu können insbesondere das angenommene Angebot, eine Auftragsbestätigung oder später die zugehörige Rechnung gehören. Nicht erforderliche Angaben dürfen vor der Übermittlung geschwärzt werden.
5. Gewinn und Verwendung
Verlost wird ein Zuschuss von bis zu 1.000 € inklusive Umsatzsteuer zur Rechnung des für den qualifizierten Auftrag über Goldenes Handwerk beauftragten Betriebs.
Liegt der nachgewiesene Bruttorechnungsbetrag unter 1.000 €, ist der Zuschuss auf diesen Betrag beschränkt. Einen darüber hinausgehenden Rechnungsbetrag trägt der Gewinner selbst.
Der Zuschuss ist an den qualifizierten Auftrag gebunden, nicht übertragbar und nicht für ein anderes Projekt oder als anderweitige Barablöse erhältlich. Nach Vorlage und Prüfung der Rechnung kann die PRIMEZ GmbH den Zuschuss entweder direkt an den Betrieb zahlen oder einen bereits nachweislich bezahlten Betrag an den Gewinner erstatten.
Die Rechnung muss vom bei der Teilnahme beauftragten Betrieb stammen, den qualifizierten Auftrag betreffen und auf den Gewinner ausgestellt sein. Sie ist grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach der Gewinnbenachrichtigung vorzulegen. Bei nachweislich längeren Projektlaufzeiten kann die PRIMEZ GmbH vor Ablauf dieser Frist schriftlich eine angemessene Verlängerung bestätigen.
6. Gewinnerermittlung und Benachrichtigung
Die Ziehung erfolgt spätestens zehn Werktage nach dem Ende der Aktion nach dem Zufallsprinzip unter allen qualifizierten Teilnehmern. Die Ziehung wird intern dokumentiert.
Der Gewinner wird über die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse verständigt und muss innerhalb von 14 Tagen auf die Nachricht antworten. Erfolgt keine fristgerechte Antwort, kann der Gewinnanspruch entfallen und ein Ersatzgewinner gezogen werden.
Wird der qualifizierte Auftrag storniert, nicht durchgeführt oder kann der erforderliche Rechnungsnachweis nicht erbracht werden, entfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird ein Ersatzgewinner unter den übrigen qualifizierten Teilnehmern ermittelt.
Eine Veröffentlichung des Namens oder von Projektdetails erfolgt nur mit einer gesonderten freiwilligen Einwilligung des Gewinners.
7. Ausschluss und Missbrauchsschutz
Die PRIMEZ GmbH kann Teilnehmer ausschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Manipulation, Mehrfachteilnahme, Scheinaufträge, falsche Angaben, abgesprochene Vergaben oder einen sonstigen Missbrauch der Aktion bestehen. Dies gilt auch nach der Ziehung.
Automatisierte Teilnahmen, Identitäten Dritter sowie Vergaben zwischen wirtschaftlich oder familiär verbundenen Personen und Betrieben sind unzulässig. Bereits ausgezahlte Beträge können bei nachgewiesenem Missbrauch zurückgefordert werden.
8. Datenschutz
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die PRIMEZ GmbH. Zur Durchführung der Aktion werden die bereits im Rahmen der Plattformnutzung verarbeiteten Konto- und Kontaktdaten, die Auftragskennung, der Projektort, die Vergabebestätigungen und der Teilnahmezeitpunkt verwendet. Vom Gewinner werden zusätzlich die zur Prüfung und Auszahlung erforderlichen Rechnungs- und Zahlungsdaten verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des Gewinnspielvertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Eine Nutzung für Newsletter oder sonstige Werbung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten freiwilligen Einwilligung.
Nicht mehr benötigte Aktionsdaten werden grundsätzlich spätestens drei Monate nach vollständiger Abwicklung gelöscht. Unterlagen, die für Auszahlung, Buchhaltung oder gesetzliche Nachweise erforderlich sind, werden für die jeweils gesetzlich vorgesehene Dauer aufbewahrt. Weitere Informationen zu Betroffenenrechten, Empfängern und Kontaktmöglichkeiten enthält die Datenschutzerklärung.
9. Hinweis zu Facebook und Instagram
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird von Meta weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist ausschließlich die PRIMEZ GmbH.
Das Teilen von Beiträgen, das Markieren anderer Personen sowie das Abonnieren eines Social-Media-Profils sind keine Teilnahmevoraussetzungen.
10. Schlussbestimmungen
Die PRIMEZ GmbH kann die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig beenden, unterbrechen oder technisch anpassen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung andernfalls nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Bereits qualifizierte Teilnehmer werden dabei nach Möglichkeit nicht benachteiligt.
Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen. Der Rechtsweg hinsichtlich der zufälligen Gewinnerermittlung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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